Lebensvorbereitung ist Pflicht – festgeschrieben in jedem Schulgesetz
In allen 16 Bundesländern ist gesetzlich verankert, dass Schule nicht nur Wissen vermitteln, sondern junge Menschen auf ein verantwortungsbewusstes und selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft vorbereiten soll. Dieser Bildungs- und Erziehungsauftrag umfasst mehr als nur Fachunterricht – er
meint Persönlichkeitsentwicklung, Werteorientierung und gesellschaftliche Teilhabe.
Ein Blick in die Schulgesetze der drei bevölkerungsreichsten Bundesländer zeigt das deutlich:
(§ 2 SchulG NRW)
„Die Schülerinnen und Schüler sollen zur
Selbstbestimmung, Mitverantwortung, Solidarität und Toleranz befähigt werden.“
(Art. 1 BayEUG)
„Die Schulen haben die Aufgabe, junge Menschen im Geiste der Demokratie, in Verantwortung vor Gott und den Menschen zu erziehen und sie auf ein Leben in Freiheit, Verantwortung und sozialer Gerechtigkeit vorzubereiten.“
(§ 1 SchG BW)
„Die Schule soll die Persönlichkeit der Schüler entfalten und sie befähigen, ihr Leben selbstständig zu gestalten, Verantwortung zu übernehmen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.“
Genau hier knüpft LifeTeachUs an
Wir bringen Menschen mit Lebenserfahrung ins Klassenzimmer. Als LifeTeacher berichten sie über ihren Berufs- und Lebensalltag, eröffnen neue Perspektiven und helfen jungen Menschen dabei, ihren Platz in der Welt und in unserer Gesellschaft zu finden.
Damit der Einsatz von LifeTeachUs in Schulen einfach, sicher und rechtlich einwandfrei gelingt, haben wir auf den folgenden Seiten alle relevanten Informationen zu den Themen Aufsichtspflicht, Versicherung und Datenschutz zusammengestellt.
Die Inhalte orientieren sich an den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen und spiegeln die bewährte schulische Praxis in ganz Deutschland wider.
Die Aufsichtspflicht liegt während einer LifeLesson weiterhin bei der jeweils verantwortlichen Lehrkraft bzw. der Schule – wie bei allen schulischen Veranstaltungen mit externen Gästen. Wenn LifeTeachUs gezielt in Vertretungssituationen eingesetzt wird, ist es nicht erforderlich, dass die Lehrkraft sich dauerhaft im gleichen Raum aufhält. Die Aufsicht kann z. B. durch eine Lehrkraft erfolgen, die parallel den Unterricht in einer benachbarten Klasse fortführt und/oder sich in unmittelbarer Nähe aufhält (z. B. § 44 SchulG NRW; vergleichbare Regelungen bestehen bundesweit). So können LifeTeacher den Unterrichtsausfall überbrücken und gleichzeitig zur Entlastung des Kollegiums beitragen.
Darüber hinaus können LifeLessons auch begleitend zum Fachunterricht oder im Rahmen von Projekttagen durchgeführt werden. Die Entscheidung über den konkreten Einsatz und die Organisation der Aufsicht liegt stets bei der Schule – je nach Situation etwa durch eine anwesende Lehrkraft, eine pädagogische Fachkraft oder eine andere aufsichtsbefugte Person. Dieses Vorgehen hat sich an allen aktiven Schulen und in allen Bundesländern bewährt.
Unsere geschulten LifeTeacher agieren als verantwortungsbewusste Gäste im Klassenzimmer. Sie werden sorgfältig geprüft, durchlaufen eine verpflichtende Qualifizierung und handeln mit großem Respekt für den schulischen Rahmen. Sie ersetzen keine pädagogischen Fachkräfte – sondern bringen wertvolle Impulse aus der realen Lebens- und Berufswelt in den Schulalltag ein.
LifeLessons finden im schulischen Kontext und während der regulären Unterrichtszeit statt. Für alle Schülerinnen und Schüler gilt daher weiterhin der gesetzliche Unfallversicherungsschutz der Schule, der üblicherweise über die Unfallkassen der Bundesländer organisiert ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 8a, 8c SGB VII). Personenschäden, die während einer LifeLesson entstehen, sind wie bei allen anderen Schulveranstaltungen abgesichert. Auch materielle Schäden, z. B. an Schuleigentum oder privaten Gegenständen, unterliegen den üblichen Regelungen der jeweiligen Schule.
Unsere LifeTeacher engagieren sich ehrenamtlich und werden sorgfältig ausgewählt, qualifiziert und auf ihren Einsatz vorbereitet. Schäden, die sie im Rahmen ihres Einsatzes verschulden, sind in der Regel über die private Haftpflichtversicherung der LifeTeacher abgedeckt. Zusätzlich haben wir für alle Einsätze eine Haftpflichtversicherung über LifeTeachUs abgeschlossen. Diese greift, wenn LifeTeacher privat nicht oder nicht ausreichend versichert sind. Der Schutz gilt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für den Fall, dass ein LifeTeacher z. B. in der Schule verunglückt oder auf dem Weg dorthin einen Unfall erleidet, greift grundsätzlich der gesetzliche Unfallschutz, wie er für Tätigkeiten im schulischen Umfeld gilt (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a SGB VII).
Für Schulen entsteht durch den Einsatz von LifeTeachUs kein zusätzlicher organisatorischer oder rechtlicher Aufwand. Wie bei allen schulischen Veranstaltungen liegt die Verantwortung für Aufsicht, Absicherung und Schadensabwicklung in enger Abstimmung mit dem LifeTeacher und unserem Team durchweg bei der Schule. Sollte es zu einem Vorfall kommen, suchen wir gemeinsam mit der Schule nach einer pragmatischen und angemessenen Lösung.
Der Schutz personenbezogener Daten hat bei LifeTeachUs höchste Priorität. Unsere Plattform ist vollständig DSGVO-konform und wurde speziell für den schulischen Kontext entwickelt. Schulen, die LifeTeachUs nutzen, behalten jederzeit die volle Verantwortungshoheit über die Datenverarbeitung. LifeTeachUs agiert ausschließlich im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Schulen werden über diesen AVV transparent über unsere Website oder auf Anfrage informiert.
Im Rahmen der Nutzung durch schulisches Personal verarbeitet LifeTeachUs ausschließlich notwendige personenbezogene Daten: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Schulzugehörigkeit. Diese Informationen werden ausschließlich zur Vermittlung, Koordination und Durchführung von LifeLessons verwendet – nicht zu Werbezwecken. Eine Weitergabe erfolgt nur an vertraglich gebundene Dienstleister wie Amazon Web Services (AWS) für Hosting innerhalb der EU und Brevo für E-Mail-Benachrichtigungen. Beide Subunternehmer sind nach DSGVO vertraglich gebunden. Unsere Plattform wird auf Servern von AWS in Frankfurt am Main (eu-central-1) gehostet. Der Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgt über ein rollenbasiertes Berechtigungssystem und ist durch TLS/SSL-Verschlüsselung sowie umfangreiche technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs) geschützt (Art. 32 DSGVO).
Für Schulen besonders wichtig: Bei der Anfrage und Durchführung von LifeLessons werden keine personenbezogenen Daten von Schüler:innen angegeben. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über unsere App – ohne Weitergabe von Schülerdaten. Damit LifeLessons gut koordiniert werden können, benötigen wir von Lehrkräften bei der Registrierung lediglich Basisangaben wie Name, E-Mail und Telefonnummer – auf zusätzliche Daten wird bewusst verzichtet.
Für digitale Video-LifeLessons nutzen wir eine datenschutzkonforme Lösung auf Basis von Amazon Chime, gehostet in Frankfurt. Die Verbindung ist vollständig TLS-verschlüsselt, eine Aufzeichnung von Bild oder Ton findet nicht statt. Die Nutzung von Kamera und Mikrofon ist optional, über den Einsatz entscheidet die Schule. Es werden nur technisch notwendige Verbindungsdaten wie IP-Adresse und Zeitstempel kurzfristig gespeichert, ausschließlich zur Fehleranalyse und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit.
LifeTeachUs erfüllt alle datenschutzrechtlichen Anforderungen an einen modernen Schulbetrieb – transparent, sicher und pädagogisch sinnvoll. Detaillierte Informationen (inkl. Datenschutzerklärung, AVV und TOMs) finden Sie unter diesem Link. Alle Nutzer*innen haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung oder Löschung ihrer Daten (Art. 15–18 DSGVO). Anfragen können an unser Team gerichtet werden: social@lifeteachus.org.