Recht & Sicherheit für Schulen

Aufsicht, Kinderschutz, Versicherung und Datenschutz bei LifeLessons: kurz erklärt, mit Rechtsgrundlage. Für Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulaufsicht.

Lebensvorbereitung ist Auftrag der Schule

In allen 16 Ländern verpflichtet das Schulgesetz die Schule, junge Menschen auf das Leben in Gesellschaft und Beruf vorzubereiten. Drei Beispiele:

Nordrhein-Westfalen

§ 2 Abs. 4 SchulG NRW

„Sie fördert die Entfaltung der Person, die Selbstständigkeit ihrer Entscheidungen und Handlungen …“

Bayern

Art. 1 Abs. 1 BayEUG

„Sie sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter bilden.“

Baden-Württemberg

§ 1 Abs. 2 SchG BW

Die Schule bereitet junge Menschen „auf die Mannigfaltigkeit der Lebensaufgaben und auf die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt“ vor.

Externe Partner sind dafür ausdrücklich vorgesehen, zum Beispiel in § 5 SchulG NRW „Öffnung von Schule, Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern“. LifeTeachUs bringt Menschen mit Berufs- und Lebenserfahrung als LifeTeacher in den Unterricht.

Auf einen Blick

Was Schulleitung und Schulaufsicht vor der ersten LifeLesson wissen möchten. Details mit Rechtsgrundlage finden Sie weiter unten zum Aufklappen.

1

Aufsicht bleibt bei der Schule

Wie bei jedem externen Gast. Die Lehrkraft muss nicht durchgehend im Raum sein, wenn die Aufsicht anders sichergestellt ist.

2

Geprüfte LifeTeacher

Erweitertes Führungszeugnis, unterschriebene Selbstverpflichtung und Schulung vor dem ersten Einsatz.

3

Die Schule wählt die Inhalte

Jede LifeLesson wird vorab geprüft. Werbung, Parteipolitik und religiöse Inhalte sind ausgeschlossen.

4

Doppelt versichert

Schülerinnen und Schüler sind gesetzlich unfallversichert, LifeTeacher zusätzlich über eine Haftpflichtversicherung von LifeTeachUs.

5

Datenschutz ohne Schülerdaten

DSGVO-konform mit Auftragsverarbeitungsvertrag und Hosting in Frankfurt am Main.

6

Kostenfrei für Schulen

LifeTeacher engagieren sich ehrenamtlich, die Organisation läuft über LifeTeachUs.

Im Detail

Jedes Thema zum Aufklappen, mit Rechtsgrundlage am Ende.

Aufsichtspflicht

+

Während einer LifeLesson liegt die Aufsicht bei der Schule, wie bei jedem externen Gast. Die Schulleitung entscheidet, wie sie organisiert wird: durch eine anwesende Lehrkraft, eine pädagogische Fachkraft oder eine andere aufsichtsbefugte Person.

Eine durchgehende Anwesenheit im Raum ist nicht in jedem Fall nötig. Die Art der Aufsicht richtet sich nach Alter und Reife der Klasse und nach der Situation. In Vertretungsstunden kann die Lehrkraft zum Beispiel nebenan unterrichten und erreichbar bleiben.

LifeTeacher sind Gäste im Unterricht. Sie ersetzen keine Lehrkraft, sondern bringen Praxis aus Beruf und Alltag mit.

Rechtsgrundlage am Beispiel NRW: § 57 Abs. 1 SchulG NRW in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften zur Aufsicht (BASS 12-08 Nr. 1). Dort heißt es: „ständige Anwesenheit der Lehrkraft ist nicht in jedem Fall zwingend geboten“. Die übrigen Länder regeln die Aufsicht vergleichbar.

Kinderschutz und Qualifizierung

+

Jeder LifeTeacher durchläuft vor dem ersten Einsatz eine mehrstufige Qualifizierung:

Onboarding und Workshop-Schulung

Erweitertes Führungszeugnis

Unterschriebene Selbstverpflichtung

Prüfung jedes LifeLesson-Themas durch unser Team

Nach jeder LifeLesson geben Schule, Klasse und LifeTeacher Feedback. Damit entwickeln wir die Qualität laufend weiter. Die Maßnahmen lassen sich in das Schutzkonzept Ihrer Schule einbinden.

Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG).

Inhalte und Neutralität

+

Die Schule entscheidet, welche LifeLesson stattfindet. Sie filtert Themen nach Schwerpunkten und sieht das konkrete Thema vor jeder Zusage.

Jede LifeLesson wird vorab bei LifeTeachUs eingereicht und fachlich geprüft.

Ausgeschlossen sind Werbung sowie parteipolitische und religiöse Inhalte. Damit bleibt das Neutralitätsgebot der Schule gewahrt.

Nach jeder LifeLesson holen wir Feedback ein und sichern so die Qualität.

LifeTeachUs wurde gemeinsam mit Schulen, Schulverwaltungen und Behörden entwickelt. Das Schulministerium NRW arbeitet landesweit mit LifeTeachUs zusammen.

Versicherungsschutz

+

Schülerinnen und Schüler: LifeLessons sind schulische Veranstaltungen während der Unterrichtszeit. Es gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz über die Unfallkasse des Landes, wie bei jedem anderen Unterricht.

Schäden durch LifeTeacher: Diese deckt in der Regel die private Haftpflichtversicherung der LifeTeacher. Zusätzlich besteht für alle Einsätze eine Haftpflichtversicherung über LifeTeachUs. Sie greift, wenn kein oder kein ausreichender privater Schutz besteht, und umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Unfälle der LifeTeacher: Für ehrenamtlich Tätige an öffentlichen Schulen gilt grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung, auch auf dem Weg zur Schule.

Für die Schule entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Kommt es zu einem Schaden, klären wir ihn gemeinsam mit der Schule.

§ 2 Abs. 1 Nr. 8 b SGB VII (Schülerinnen und Schüler), § 2 Abs. 1 Nr. 10 a SGB VII (ehrenamtlich Tätige).

Datenschutz

+

Die Schule bleibt Verantwortliche im Sinne der DSGVO. LifeTeachUs verarbeitet Daten nur in ihrem Auftrag, auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV).

Keine Schülerdaten: Bei Anfrage und Durchführung von LifeLessons werden keine personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern erhoben.

Von Lehrkräften nur das Nötigste: Name, E-Mail, Telefonnummer und Schule, ausschließlich zur Organisation der LifeLessons.

Hosting bei Amazon Web Services in Frankfurt am Main (eu-central-1), E-Mail-Versand über Brevo. Beide sind als Auftragsverarbeiter vertraglich gebunden.

Zugriff über Rollen und Berechtigungen, Übertragung TLS-verschlüsselt, ergänzt durch technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs).

Betroffene können jederzeit Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung verlangen. Anfragen an datenschutz@lifeteachus.org.

Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung), Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung), Art. 15 ff. DSGVO (Rechte der Betroffenen).

Digitale LifeLessons

+

Für digitale LifeLessons nutzen wir eine Videolösung auf Basis von Amazon Chime, gehostet in Frankfurt am Main.

Die Verbindung ist vollständig TLS-verschlüsselt.

Bild und Ton werden nicht aufgezeichnet.

Kamera und Mikrofon der Klasse sind optional, darüber entscheidet die Schule.

Gespeichert werden nur technisch notwendige Verbindungsdaten wie IP-Adresse und Zeitstempel, kurzzeitig und zur Fehleranalyse.

Unterlagen und Kontakt

Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitungsvertrag und TOMs liegen für Schulen und Schulträger bereit. Fragen zu Recht und Datenschutz beantworten wir persönlich.

Jetzt unterstützen

Unsere Arbeit ist Non-Profit und gemeinnützig. Hilf uns dabei, sie deutschlandweit möglich zu machen und unabhängig zu bleiben. Jeder Euro zählt.

Jetzt spenden

Bekannt aus

ZDF
ARD
Tagesschau
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Süddeutsche Zeitung
ZDF 37 Grad
ntv
Deutschlandfunk
Tagesspiegel
WDR
Focus Online
Business Insider
Galileo
RTL Frühstücksfernsehen
Euronews
Deutsche Welle
Sat.1
Hamburger Abendblatt
Bring Lebenswissen in die Schule
Spenden
Klick auf „Alle akzeptieren“, um Cookies zu akzeptieren oder klick unten auf „Cookies verwalten“, um zu entscheiden, welche Arten von Cookies bei der Nutzung unserer Website gesetzt werden sollen. Datenschutzerklärung